«Der beste Nachbar bleibt der, den man von weitem grüsst»

Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis kann sich schnell durch ungewünschte Verhaltensweisen trüben. Denkbar sind unter anderem Streitigkeiten verursacht durch überragende Äste der Nachbarsbäume, Störungen durch Lärm, zu starke Aussenbeleuchtung oder bauliche Massnahmen des Nachbarn, welche das eigene Grundstück tangieren.

«Der beste Nachbar bleibt der, den man von weitem grüsst»2021-11-09T10:53:54+00:00

Die Scheidung und ihre Folgen

Will sich ein Ehegatte scheiden lassen, hat er ein Gesuch beim Gericht am eigenen oder am Wohnsitz des Ehegatten zu stellen. Sind sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig, ist ein Gesuch um Scheidung auf gemeinsames Begehren möglich. Können sich die Ehegatten hingegen zwar über die Auflösung der Ehe, nicht aber über sämtliche Nebenfolgen einigen, können sie beim Gericht die Scheidung beantragen und erklären, dass das Gericht die Scheidungsfolgen beurteilen soll. Weigert sich ein Ehegatte, sich scheiden zu lassen, ist frühestens nach zwei Jahren des Getrenntlebens die Klageeinreichung möglich. Vor Ablauf dieser Frist kann ein Ehegatte die Scheidung auf Klage hin nur verlangen, wenn ihm die Fortsetzung aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann. Diese Hürde ist jedoch sehr hoch; zu denken ist beispielsweise an Fälle der physischen und psychischen Gewalt oder das Führen einer einseitigen Scheinehe durch den Ehegatten.

Die Scheidung und ihre Folgen2023-03-17T14:01:57+00:00
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