Erbrecht

Letztwillige Verfügung als Altersvorsorge und zur Vermeidung von Erbstreit.

Es ist sinnvoll sich rechtzeitig Gedanken zu machen wie es in finanzieller Hinsicht weitergehen soll, wenn ein Elternteil stirbt. Wenn die Kinder darauf bestehen, muss der Nachlass früher oder später geteilt werden, was in vielen Fällen dazu führt, dass sich die vom überlebenden Ehegatten bewohnte Liegenschaft nicht halten lässt oder das nach der Teilung noch vorhandene Vermögen für ein weiterhin sorgenfreies Leben nicht ausreicht. Hier kann ein Testament oder ein Ehe- und Erbvertrag weiterhelfen. Oft ist ein Ehe- und Erbvertrag einem Testament vorzuziehen, da beim Ehe- und Erbvertrag der überlebende Ehegatte schon in güterrechtlicher Hinsicht begünstigt werden kann. Der Anwalt kann Sie beraten und eine individuell auf Sie zugeschnittene Lösung empfehlen.

Willensvollstreckung

Die Erbteilung kann zu familieninternen Spannungen führen, oder gar zu einem Erbstreit führen. Oft hilft es, in der letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker zu benennen, der den Auftrag erhalten soll, den Nachlass abzuwickeln und zu teilen. Dies kostet zwar etwas, sollte aber gewährleisten, dass den Erben die oft mühsame Verwaltung des Nachlassvermögens erspart bleibt und auch Streitigkeiten vermieden werden können. Anwaltliche Beratung lieber vorher als nachher ist sinnvoll.

Erbteilung

Ausgleichspflicht

Fast alle Menschen sind irgendwann davon betroffen: Ein Angehöriger ist verstorben, es ist Nachlass vorhanden, der geteilt werden muss. Doch wer hat wieviel schon zu Lebzeiten erhalten? Ist dies auszugleichen? Und wie erfährt man von Erbvorbezügen, wenn diese nicht offengelegt werden? Hat man vielleicht eine Forderung gegen den Nachlass, weil man den Erblasser oder die Erblasserin während Jahren gepflegt und betreut hat?

Die Erben sind untereinander zur Auskunft verpflichtet. Wenn Sie nicht sicher sind, ob da mit offenen Karten gespielt wird oder wenn Sie befürchten, dass sich ein Streit anbahnen könnte, sollte Ihnen ein Anwalt weiterhelfen, der unter den Erben die richtigen Worte findet, was Ihnen als direkt betroffene Person vielleicht schwerer fällt. Dies dürfte sich auch in finanzieller Hinsicht auszahlen und lässt Sie ruhiger schlafen. Wir suchen konsensorientierte Lösungen, signalisieren aber auch die Bereitschaft gerichtlich vorzugehen, wenn es notwendig sein sollte.

Ungültigkeit und Herabsetzung von letztwilligen Verfügungen

Wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments bestehen oder durch die letztwillige Verfügung Ihr Pflichtteil verletzt worden sein könnte, dürfte es in vielen Fällen unerlässlich sein, einen Anwalt beizuziehen. Es bestehen Fristen zur gerichtlichen Anfechtung, die einzuhalten sind. Auch hier ist es in vielen Fällen möglich, sich aussergerichtlich zu einigen. Aber es sollte mit dem Beizug eines Anwalts nicht zu lange zugewartet werden.

Ansprechperson

Sie haben Fragen rund um das Thema Erbrecht? Wir stehen Ihnen kompetent und diskret zur Seite.

+41 61 716 60 60

Rechtsberatung

Bei Erbstreitigkeit: Juristische Beratung, Mediation, anwaltliche Vertretung

Unser Team von Anwälten und Anwältinnen in der Advokatur Stadthof berät Sie gerne in allen erbrechtlichen Fragen und bei Erbstreitigkeiten. Ist eine Mediation oder eher eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen in einem Erbstreit angezeigt? Welche Kosten sind damit verbunden? Vereinbaren Sie einen Termin mit mir oder mit einem meiner Mitarbeiter. Es besteht auch die Möglichkeit einer Rechtsberatung in Reinach.
Rechtsberatung