Ehe- und Familienrecht, Konkubinatsrecht

Die Trennung der Ehegatten und was es zu regeln gilt

Eine Trennung der Ehegatten ändert aus rechtlicher Sicht einiges. Es muss geklärt werden, wer in der Wohnung verbleibt und wer auszieht, bei wem die Kinder leben werden, wer die Kinder wann betreut, wieviel die hauptbetreuende Person arbeiten sollte, ob Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber den Eltern bestehen, ob Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegenüber dem anderen bestehen, und vieles mehr.

Die Reglung dieser komplexen und emotionalen Situation erfordert einen objektiven und juristisch geschulten Blick von aussen. In der Rechtsberatung werden die rechtlichen Optionen besprochen und Ihre rechtlichen Ansprüche überprüft. Werden sich die Ehegatten nicht untereinander einig, muss zur Durchsetzung der Ansprüche ein sogenanntes Eheschutzgesuch beim Gericht eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie sowohl beratend als auch im Gerichtsprozess.

Der Weg zur Scheidung

Die Ehescheidung führt zwingend über das Gericht. Um überhaupt eine Ehescheidung verlangen zu können, müssen zwei Jahre seit der Aufnahme des Getrenntlebens verstrichen oder der Ehemann und die Ehefrau müssen sich darüber einig sein, dass sie sich scheiden lassen wollen. Dem Gericht können sodann eine vollständige Scheidungsvereinbarung, eine Teilscheidungsvereinbarung mit Rechtsbegehren oder lediglich die Rechtsbegehren eingereicht werden.

Bei sämtlichen Varianten müssen unter anderem die Ansprüche der Kinder und der Ehegatten auf Unterhaltsbeiträge, die Ansprüche aus dem Güterrecht und der angesparten Vermögen in der Pensionskasse abgeklärt und beziffert werden. Die finanziellen Folgen der Ehescheidung sind oft weitreichend, weshalb sich eine professionelle juristische Beratung empfiehlt.

Bei der Abklärung Ihrer güterrechtlichen Ansprüche gilt es nicht nur zu beachten, welchen Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) Sie gewählt haben, sondern auch wer wie viel Eigengut in die Ehe einbrachte. Halten die Ehegatten eine Liegenschaft, sind die Fragen abzuklären, ob die Liegenschaft in einem Gesamthandverhältnis steht oder dem im Ehevertrag gewählten Güterstand untersteht, aus welchen Mitteln die Liegenschaft finanziert wurde und wie ein allfälliger Mehrwert der Liegenschaft zu verteilen ist.

Aber nicht nur die vermögensrechtlichen Folgen sind bei der Ehescheidung zu regeln, sondern auch die Obhut über die Kinder, sowie das Besuchs- und Sorgerecht. Hierbei sind die Wünsche der Kinder zwar zu beachten, Ziel muss es aber sein, die Kinder möglichst aus dem Konflikt der Eltern herauszuhalten.

Gerne stehen wird Ihnen beratend und prozessierend zur Seite.

Trennung von Konkubinatspartner mit gemeinsamen Kindern

Auch die Situation nicht verheirateter Paaren bedarf bei der Trennung einer rechtlichen Regelung. Gingen aus der Beziehung gemeinsame Kinder hervor, so stellen sich insbesondere die Fragen nach dem Besuchsrecht und der Obhut sowie nach dem Anspruch des Kindes auf einen Bar- und Betreuungsunterhalt gegenüber dem nicht hauptbetreuenden Partner.

Gerne klären wir Ihre Ansprüche ab und setzen diese auf dem geeigneten Weg durch.

Ansprechperson

Sie haben Fragen rund um das Thema Ehe- und Familienrecht oder Konkubinatsrecht? Wir stehen Ihnen kompetent und diskret zur Seite.

+41 61 716 60 60

Rechtsberatung

Haben Sie Fragen zum Ehe- und Familienrecht oder zum Konkubinatsrecht?

In unserer Rechtsberatung erhalten Sie jeden Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung die Möglichkeit, gegen eine reduzierte Gebühr von CHF 60.- während 30 Minuten einer Anwältin oder einem Anwalt Ihre Fragen zu stellen. Hierbei werden Ihnen Ihre Optionen aufgezeigt und Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, sodass Sie das weitere Vorgehen beurteilen können.
Rechtsberatung