Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet Konfliktpotenzial in verschiedenen Bereichen. Beispielhaft sind nachfolgend einige aufgeführt:
Diese Auswahl zeigt auf, dass im vertraglichen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Fragen eine saubere juristische Klärung verlangen.
Zur Beantwortung solcher Fragen ist es oftmals sinnvoll, sich bereits früh von einem Anwalt kompetent beraten zu lassen, sodass man als Arbeitnehmer einerseits seine Rechte rechtzeitig erkennt und diese auch einfordert und man sich als Arbeitgeber andererseits nicht der Gefahr aussetzt, aufgrund juristisch falscher Vorgehensweise mit vermeidbaren Forderungen konfrontiert zu werden.
Viele Meinungsverschiedenheiten lassen sich im Übrigen aussergerichtlich klären, wenn die rechtlichen Grundlagen beiden Parteien gefühlsneutral aufgezeigt werden und eine gewisse Verhandlungsbereitschaft vorliegt. Sollte trotz dieser Bemühungen kein Konsens gefunden werden können, besteht im Arbeitsrecht die Möglichkeit, ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter einzureichen. Erst wenn auch im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, steht es den Parteien offen, mit ihrem Anliegen an ein Gericht zu gelangen, wobei der Streitwert über die Verfahrensart entscheidet.
Unsere Anwälte stehen Ihnen kompetent und diskret zur Seite und begleiten Sie sowohl bei der aussergerichtlichen Lösungsfindung als auch bei der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.
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