Arbeitsrecht

Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet Konfliktpotenzial in verschiedenen Bereichen. Beispielhaft sind nachfolgend einige aufgeführt:

  • Welche Kündigungsfristen gelten, wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist?

  • Was ist eine missbräuchliche Kündigung und was sind die Folgen?

  • Wann darf fristlos gekündigt werden?

  • Besteht ein Lohnanspruch bei Krankheit oder Unfall?

  • Besteht ein Lohnanspruch während den Ferien?

  • Wie lange besteht Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub?

  • Wie lange dauert die Probezeit und darf diese verlängert werden?

  • Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

  • Wann dürfen Überstunden angeordnet werden?

  • Über welche Dauer darf ein Konkurrenzverbot vereinbart werden?

  • Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?

  • Was kann man gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternehmen?

Diese Auswahl zeigt auf, dass im vertraglichen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Fragen eine saubere juristische Klärung verlangen.
Zur Beantwortung solcher Fragen ist es oftmals sinnvoll, sich bereits früh von einem Anwalt kompetent beraten zu lassen, sodass man als Arbeitnehmer einerseits seine Rechte rechtzeitig erkennt und diese auch einfordert und man sich als Arbeitgeber andererseits nicht der Gefahr aussetzt, aufgrund juristisch falscher Vorgehensweise mit vermeidbaren Forderungen konfrontiert zu werden.

Viele Meinungsverschiedenheiten lassen sich im Übrigen aussergerichtlich klären, wenn die rechtlichen Grundlagen beiden Parteien gefühlsneutral aufgezeigt werden und eine gewisse Verhandlungsbereitschaft vorliegt. Sollte trotz dieser Bemühungen kein Konsens gefunden werden können, besteht im Arbeitsrecht die Möglichkeit, ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter einzureichen. Erst wenn auch im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, steht es den Parteien offen, mit ihrem Anliegen an ein Gericht zu gelangen, wobei der Streitwert über die Verfahrensart entscheidet.
Unsere Anwälte stehen Ihnen kompetent und diskret zur Seite und begleiten Sie sowohl bei der aussergerichtlichen Lösungsfindung als auch bei der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.

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Oftmals können die grundsätzlichen Fragen durch eine erste juristische Betrachtung geklärt werden. In unserer Rechtsberatung erhalten Sie jeden Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung die Möglichkeit, gegen eine reduzierte Gebühr von CHF 60.- während 30 Minuten einer Anwältin oder einem Anwalt Ihre Fragen zu stellen. Hierbei werden Ihnen Ihre Optionen aufgezeigt und Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung, sodass Sie das weitere Vorgehen beurteilen können.
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