Revision des Schweizer Datenschutzrechts – Datenschutzerklärung für Website-Betreiber
Nach einem knapp vierjährigen Gesetzgebungsprozess hat das Parlament Ende September 2020 die Revision des Schweizer Datenschutzrechts (DSG-Revision) verabschiedet. Gemäss Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 23. Juni 2021 soll das neue Datenschutzgesetz (nDSG) voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft treten. Die DSG-Revision führt zu zahlreichen Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Folgenden soll insbesondere aufgezeigt werden, was Betreiber einer Webseite beachten müssen.
1. Allgemeines
Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Transparenz. Gemäss Art. 4 Abs. 4 DSG müssen die Beschaffung von Personendaten und der Zweck, für den diese Personendaten bearbeitet werden, für die betroffenen Personen erkennbar sein. Bei Personendaten handelt es sich um Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Mit Bearbeiten ist jeder Umgang mit Personendaten gemeint. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und das revidierte schweizerische DSG enthalten sodann ausdrückliche Informationspflichten.
2. Inhalt der Datenschutzerklärung
Eine Website zu betreiben, ohne Personendaten zu bearbeiten, ist kaum möglich. Um Besucherinnen und Besucher Ihrer Website über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten zu informieren, sollten Sie daher eine Datenschutzerklärung veröffentlichen. Gibt es keine solche Datenschutzerklärung, liegt ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz vor.
Die folgende Auflistung stellt eine grobe Übersicht darüber dar, worüber die betroffenen Personen informiert werden müssen. Das revidierte DSG geht zwar weniger weit als die DSGVO, doch empfiehlt sich eine Orientierung an deren Anforderungen.
Die Datenschutzerklärung ist eine wichtige Komponente für die Einhaltung des Datenschutzrechts. Da die Erfordernisse umfangreich und komplex sind, ist es sinnvoll, Unterstützung einer Fachperson in Anspruch zu nehmen. Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer Datenschutzerklärung behilflich.
Beispiel Datenschutzerklärung: https://advokaturstadthof.ch/datenschutzerklaerung/
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